Wir freuen uns über jeden Besucher, egal ob alt oder jung, aber für Menschen unter 18 Jahren gelten ein paar zusätzliche Regeln. Hier die wichtigsten zusammengefasst:
Wer unter 12 ist, muss in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu uns kommen, der dann die Aufsichtspflicht in der Halle erfüllt. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist es zwingend erforderlich, dass die Aufsichtsperson auch wirklich permanent dabei ist. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Kinder oftmals den nötigen Mindestabstand zur Wand unterschreiten (sprich sich unter anderen Kletternden aufhalten) und dadurch sich und andere in Gefahr bringen. Um dies zu verhindern, ist jede Aufsichtsperson verpflichtet permanent ein Auge auf seine Kinder zu halten. Entsprechend dürfen pro Aufsichtsperson nur zwei Kinder rein.
Wer über 12, aber unter 18 ist, kann ebenfalls in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu uns kommen, oder aber eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Falls letzteres getan wurde, kann anschließend auch ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bei uns geklettert werden. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung findet ihr hier.
Während der Ferienzeit sind Kinder im Schulalter von der Testpflicht befreit. Oder anders gesagt: Wer als Schüler zu uns kommt, muss lediglich seinen Schülerausweis vorzeigen, um die 3-G-Regel zu erfüllen und in die Halle zu dürfen. So hat es der Berliner Senat beschlossen und so soll es sein.
Und das war's auch schon. Alle anderen, in der Halle geltenden Regeln sowie unsere Nutzungsordnung findet ihr auf unserer Info-Seite.
Bis bald,
euer Ostbloc